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Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem glücklicher Besitzer eines Zafira B, auch wenn es hier und da noch ein paar Unstimmigkeiten gibt.
Vorab: Der Wagen war mehr oder weniger ein Blindkauf, das Risiko dazu ist mir bewusst. Inspektion und HU/AU waren neu, Kilometerstand passt auch zu den Berichten und allem. Es wurde mir angeboten, den Wagen in einer Werkstatt meiner Wahl durchschauen zu lassen, worauf ich verzichtet habe, da ich mir der frische TÜV ausreichte.
Nun habe ich den Wagen in zwei Werkstätten durchschauen lassen, weil ich selbst kein Mechaniker bin und beide haben mich gefragt, wie der Wagen denn eine neue HU "ohne erkennbare Mängel" bekommen hat.
Das es bei einem Gebrauchtwagen Reparaturen gibt ist mir klar, der Preis für das Auto war fair und ich war und bin auch bereit, Geld in das Auto zu investieren. Ein gewisses Budget für etwaige Reparaturen habe ich dafür auch schon vor dem Kauf eingeplant, dass ich es direkt nach dem Kauf nutzen muss, jedoch weniger.
Doch dass beim TÜV so offensichtliche Mängel übersehen werden, geschweige denn überhaupt als Notiz vermerkt werden, wundert mich dann doch und dagegen möchte ich vorgehen.
Hinten bei den Bremsen fehlen die Ankerbleche, das Flexrohr ist lose, die Achsmanschette vorne links ist gelöst und die Ölwanne beginnt zu rosten.
Müsste der Prüfer in solchen offensichtlichen Fällen nicht wenigstens einen Vermerk schreiben oder hat er sich korrekt verhalten?
Ich wünsche hier ausdrücklich auch keine Rechtsberatung, ich werde den Fall am Montag mit einem Anwalt klären, da ich gegen die HU vorgehen und Schadensersatz verlangen möchte.
Was ich nun gerne von euch wissen würde: Kann ich mich dazu direkt an den TÜV wenden? Oder muss ich den Verkäufer hinzuziehen, da der Wagen zum Zeitpunkt der HU/AU noch in seinem Besitz und Eigentum war?
Es geht mir ausschließlich um die fehlenden Angaben, bzw. das offensichtlich falsche "ohne erkennbare Mängel", die ich reklamiere.
ich bin seit kurzem glücklicher Besitzer eines Zafira B, auch wenn es hier und da noch ein paar Unstimmigkeiten gibt.
Vorab: Der Wagen war mehr oder weniger ein Blindkauf, das Risiko dazu ist mir bewusst. Inspektion und HU/AU waren neu, Kilometerstand passt auch zu den Berichten und allem. Es wurde mir angeboten, den Wagen in einer Werkstatt meiner Wahl durchschauen zu lassen, worauf ich verzichtet habe, da ich mir der frische TÜV ausreichte.
Nun habe ich den Wagen in zwei Werkstätten durchschauen lassen, weil ich selbst kein Mechaniker bin und beide haben mich gefragt, wie der Wagen denn eine neue HU "ohne erkennbare Mängel" bekommen hat.
Das es bei einem Gebrauchtwagen Reparaturen gibt ist mir klar, der Preis für das Auto war fair und ich war und bin auch bereit, Geld in das Auto zu investieren. Ein gewisses Budget für etwaige Reparaturen habe ich dafür auch schon vor dem Kauf eingeplant, dass ich es direkt nach dem Kauf nutzen muss, jedoch weniger.
Doch dass beim TÜV so offensichtliche Mängel übersehen werden, geschweige denn überhaupt als Notiz vermerkt werden, wundert mich dann doch und dagegen möchte ich vorgehen.
Hinten bei den Bremsen fehlen die Ankerbleche, das Flexrohr ist lose, die Achsmanschette vorne links ist gelöst und die Ölwanne beginnt zu rosten.
Müsste der Prüfer in solchen offensichtlichen Fällen nicht wenigstens einen Vermerk schreiben oder hat er sich korrekt verhalten?
Ich wünsche hier ausdrücklich auch keine Rechtsberatung, ich werde den Fall am Montag mit einem Anwalt klären, da ich gegen die HU vorgehen und Schadensersatz verlangen möchte.
Was ich nun gerne von euch wissen würde: Kann ich mich dazu direkt an den TÜV wenden? Oder muss ich den Verkäufer hinzuziehen, da der Wagen zum Zeitpunkt der HU/AU noch in seinem Besitz und Eigentum war?
Es geht mir ausschließlich um die fehlenden Angaben, bzw. das offensichtlich falsche "ohne erkennbare Mängel", die ich reklamiere.
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