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Unfall auf dem Arbeitsweg

akiraeve

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guten morgen gemeinde,

folgendes ist uns "zugestoßen".
meine frau fuhr mit ihrem wagen aus der garage und begegnete dabei meinem zafira.
ihr fahrzeug hat die komplette linke seite an der rechten hinteren ecke meines wagens entlang gezogen.


das ganze passierte auf dem hof unseres mietshauses.

nun meine frage:
wo fängt der dienstweg (sie nutzt privatfahrzeug als dienstkfz) an?
besteht anspruch auf regulierung bzw. sind dann beide schäden zu regeln?

danke für eure hilfe

grüßla
aki
 
wenn du im adac bist, ist auch die rechtliche
erstberatung kostenlos. vielleicht findest du da
bessere hilfe.
 
Keine Angst.
Normalerweise beginnt der "Dienstweg" ab der Garage oder Parkplatz zuhause.

Wie sind die Fahrzeuge versichert?
Meiner Vers. z.B. ist es egal wo mein Auto parkt, diese ganzen Pauschalen hamsen nicht mehr ;)

Ist aber echt blöd gelaufen
 
Soweit ich als Laie die Sache sehe, habt ihr dann Pech (Regulierung durch Versicherung) gehabt, wenn beide Fahrzeuge auf euch privat angemeldet sind und ihr den gleichen Namen/die gleiche Adresse habt (Betrugsverdacht). Ihr könnt grundsätzlich den Schaden des Autos, das auf dem Dienst- bzw. Arbeitsweg war, bei der Steuer geltend machen. Wie der Arbeitgeber die Sache sieht und hier eine Betriebshaftplicht o.ä. greift ist natürlich was anderes. Klarheit bringt wohl nur die Nachfrage bei einem Anwalt (kostenlos wenn ihr rechtschutzversichert oder, wie Maik schon geschrieben hat, im ADAC seid). Du kannst ja mal berichten wie die Sache weiterläuft bzw. dann ausgegangen ist.
 
Die Haftpflichtversicherung muß zahlen wenn es sich um unterschiedliche Versicherungsnehmer handelt. Ist einer der Verträge ein Zweitfahrzeug-Vertrag kömmt es auf den Inhalt des jeweilige Versicherungsvertrages an. Diese sind nicht allgemein gültig.

Die Folgekosten für die Schadensabwicklung interessiert den Arbeitgeber und den Sachverhalt das es eine "Dienstfahrt" ist auch im allgemeinen gar nicht. Es sei denn der Arbeitgeber hat hier eine Schadensbeteiligung seinerseits angeboten. Muß er aber nicht...
Zitat:
"Trotz der Haftungsgrundsätze muss der Arbeitgeber für einen Rückstufungsschaden des Arbeitnehmers in der Kfz-Ha
ftpflichtversicherung nicht eintreten. Auf diesem Schaden bleibt also der Arbeitnehmer mindestens sitzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber regelmäßig die nach dem Steuerrecht anerkannte Kilometerpauschale erstattet. Sie beträgt derzeit 30 Cent pro Kilometer."
Quelle: http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Privatwagen_gleich_Dienstauto.pdf
:
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Arbeitsweg beginnt ab der Wohnungstür. Wenn Du also die Wohnung
abgeschlossen hast, drehst Dich um und fällst die Treppe runter, ist das
bereits der Arbeitsweg.
 
Der Arbeitsweg beginnt bei Einzelhäusern sowie bei Mietwohnungen immer hinter der Haustüre und nicht der Wohnungstür.

Ich war am Dienstag auf einem Seminar der Unfallkasse Nord und dort wurde diese Frage gestellt. Wenn man also zwischen Wohnungstür und
Haustür zum Beispiel im Treppenhaus stürzt zahlt die Unfallkasse nicht. Stürzt man aber vor der Haustür ist es ein Arbeitsunfall ( Wegeunfall ) und die Unfallkasse zahlt.

Also immer so fallen das man vor der Haustüre landet oder sich noch bis dahin schleppen kann.

Was die Vesicherungsgeschichte angeht kann ich leider nicht weiterhelfen.
 
...wie war das noch mit dem Auffinden eines Toten vor dem Gymnasium?

Im Unfallbericht der Kripo Beamten stand dann "Toter lag gegenüber der Post"
 
Die Kfz Haftpflicht zahlt nicht für einen Kfz Schaden unter Eheleuten, wenn sich zwei Fahrzeuge in der Familie befinden und z. B. der Ehemann gleichzeitig auch für beide Fahrzeuge der Versicherungsnehmer ist und dessen Ehefrau mit einem von beiden den anderen PKW beschädigt. BGH Az. IV ZR 313/06

Auch nicht Vollkasko, denn den reguliert ja auch die KFZ-Versicherung.

hoffe geholfen zu haben :D


Peter
 

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