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was muß ich wem bei einem chip-tunning melden?

mastrich

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was muß ich wem bei einem chip-tunning melden?

wollte mir eine chip-tunning gönnen und habe gehört, dass ich danach zum tüv muß, aber was genau bei der versicherung zu melden ist kann mir keiner sagen.

habt ihr da vielleicht einen tipp.:anbet:
 
Ich vermute mal, die Leistungssteigerung... Versicherungsmathematik: PS = rasen = crash
(Alternative: nichts melden = kein Versicherungsschutz und jede Menge Ärger, spätestens wenn bei einem Unfall auch nur ansatzhaft das Tempo mitspielt und die Gutachter den Wagen zerlegen bis auf die letzte Schraube)

Am besten vorher ehrlich nachfragen, Antwort schriftlich geben lassen, und nachrechnen, ob es Dir das unterm Strich mit evtl. erhöhter Prämie wert ist.
 
Die Leistungsteigerung muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, danach meldest du diese Umtragung deiner Versicherung und die entscheidet dann aufgrund der Höhe der Leistungssteigerung, ob dein Fahrzeug in eine andere Klasse eingestuft wird, bzw. ein Aufpreis verlang wird, oder ob sie alles so lassen wie es ist.

Nur ob die Eintragung beim TÜV so einfach ist, weiß ich nicht. Ich könnte mir vorstellen, daß die Leistungsteigerung auch Auswirkungen auf die Abgaswerte haben kann und du darfst dich nicht verschlechtern.
 
Es wäre sinnvoll die Leistungssteigerung bei einem Tuner machen zulassen, der auch gleichzeitg ein TÜV Gutachten für die entsprechende Steigerung anbietet, ansonsten würde ich die Finger davon lassen.
Ad hoc fällt mir in Marl EDS ein. Die bieten einige Steigerungen mit TÜV Gutachten an.

Ohne TÜV Gutachten müsste eine EBE (Einzalabnahme) durchgeführt werden, die in 1000 von Euros gehen kann.

Versicherungstrechnisch ist alles von meine Vorschreibern geschrieben worden.
 
Hallo Mastrich!

Bitte die neue kW-Zahl an die Gesellschaft melden. Meistens läuft das ohne Mehrbeitrag ab und das Auto bleibt dabei in der der selben Typklasse.

Auch die Kosten der Tuningmaßnahme sollten dem Versicherer gemeldet werden. Wenn Du eine Teilkasko hast, ist u.a. auch Diebstahl und Brand versichert. In diesen Fällen wird das beim Schaden auch berücksichtigt.
Je nach Alter des Tarifes kommen auch hier keine Mehrkosten - bei den meisten Gesellschaften gilt (fest am Fahrzeug verbautes) Zubehör bis 5.000 € als mitversichert.

Viele Grüße,
Lachgummi
 
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