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Welche E-Nr

Garfield

Alias: D. Düsentrieb
Themenstarter
Registriert
25.11.2005
Beiträge
155
"Danke"
36
Zafira Modell
A
Motor (A)
Z18XE
Getriebe
5 Gang
Hat jemand Ahnung welche E-Nr in Deutschland TÜV zugelassen sind, sprich Eintragungs frei ?:confused: :confused: :confused:
Also von der E-11 weis ich es, die steht auf meiner AHK und Rückleuchten !:D
Allerdings steht auf meinen Scheinwerfern E-2 und die sind Original !?:eek:
 
Die Nummer hat nichts mit zugelassen oder nicht zugelassen zu tun.
E heiß nur Europa und die Zahl dahinter ist nur das Hersteller Land,mehr nicht.Daher ist nicht alles in Deutschland zugelassen was ein E drauf hat :(
 
Garfield schrieb:
Deswegen ist ja auch meine Frage welche E-Nr. in Deutschland TÜV zugelassen sind !
Hy Garfield,
ich hab mal die STVZO für dich durchwälzt,
und bin auf folgendes gestoßen:
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Absatz 3 - Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
Ziffer 2 - für diese Teile
a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
Ziffer 4 - für diese Teile
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs . 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs . 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


Absatz 4 - Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
Ziffer 1 - des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

Ziffer 2 - des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Fahrzeugschein, das Anhängerverzeichnis nach § 24 Satz 3 oder der Nachweis nach § 18 Abs . 5 einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, daß diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflichten nach § 27 Abs . 1 bleiben unberührt.
Mit diesen E-Nummern ist es ziemlich besch...
Normalerweiße sagt die E-Nummer aus,
daß das Bauteil vom TÜV abgesegnet wurde,
und für den Straßenverkehr zugelassen ist!

Das "E" steht lediglich für "Europa", die folgende Zahl für das jeweilige Herstellungsland,
und die darauf folgenden Ziffern für die "ABE-Nummer" welche beim Hersteller liegen sollte ;)

Ein Teil mit E-Prüfzeichen ist für normalerweiße eintragungsfrei,
es muss lediglich der Regelung der STVZO gerecht werden
  • das Teil muss ans Auto passen, sprich richtig montier sein
  • es darf keine Verletzungsgefahr von dem Bauteil ausgehen
  • es darf nicht überstehen ...
Weitere Info's findest du hier => STVZO §19 (klick mich)

Nagel mich allerdings bitte nicht fest,
wenn es doch zu unstimmigkeiten kommen sollte ->
ich gebe keine Rechtsbelehrung ab sondern
habe das nur gelesen ;)
 
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