Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

Freigabe Winterreifen 225/40R18 auf Zafira B TÜV-Eintragung

elchi78

Forumsneuling
Themenstarter
Registriert
27.01.2011
Beiträge
2
"Danke"
0
Zafira Modell
B
Motor (B)
Z19DTH
Getriebe
6Gang Autom.
Haben einen Opel Zafira B mit der Motorkennung Z19DTH mit Winterreifen auf Alufelge in der Kombination 225/40R18 beim FOH gekauft.

Lt. Opel Handbuch und Opel-Serienreifen-Katalog ist diese Kombination nicht zulässig.

Hat jemand von euch das selbe Problem? Wie kann man diese Kombination beim TÜV-Eintragen lassen? Welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Danke für Eure Hilfe!
 
Fahr hin und frag den TÜVer
Die Bemerkung: nicht zulässig ist nur ne Empfehlung des Herstellers ;)
 
Haben einen Opel Zafira B mit der Motorkennung Z19DTH mit Winterreifen auf Alufelge in der Kombination 225/40R18 beim FOH gekauft.

Lt. Opel Handbuch und Opel-Serienreifen-Katalog ist diese Kombination nicht zulässig.

Hat jemand von euch das selbe Problem? Wie kann man diese Kombination beim TÜV-Eintragen lassen? Welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Danke für Eure Hilfe!
Wie kann der Händler das verkaufen wenn es nicht zulässig ist?:doof:
Ich persönlich würde die richtige Reifen Grösse verlangen vom Händler.
 
Ist sie ja, denn wie Formi schrieb, ist der Zusatz nur als Herstellerempfehlung zu deuten.
 
Hallo.

Es gibt definitiv keine Freigabe für Winterreifen in der Größe 225/40 18!!

Die Betriebserlaubnis ist erloschen und bei einem Unfall gibt es mächtig Ärger.

Runter mit dieser Kombination.

Es können höchstens 225/45 R17 montiert werden, abhängig von der Typzulassung!


Gruß Werner
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind die Reifenkataloge und da ist es so (wie oben schon mehrfach geschrieben) das dieser kleine Satz von Opel keine rechtliche Relevanz hat sondern nur eine Herstellerempfehlung ist.

Das steht nur da weil da in der Regel keine Schneeketten mehr drauf passen und der Hersteller sich so gegen Regressansprüche schützen will.
 
Das sind die Reifenkataloge und da ist es so (wie oben schon mehrfach geschrieben) das dieser kleine Satz von Opel keine rechtliche Relevanz hat sondern nur eine Herstellerempfehlung ist.

Das steht nur da weil da in der Regel keine Schneeketten mehr drauf passen und der Hersteller sich so gegen Regressansprüche schützen will.

Hallo Protheus.

Unter Punkt 2 steht!

"Um den Fahrzeughaltern / -fahrern eine Übersicht zu geben, welche Alternativbereifungen noch freigegeben sind und an dem jeweiligen
Fahrzeug ohne zusätzliche Begutachtung bzw. ohne zusätzliche Bestätigung gefahren werden dürfen, ist die folgende Aufstellung
von Serienbereifungen für Fahrzeuge der ADAM OPEL GmbH entstanden."

Das heißt also, Abnahme vom TÜV bestätigen lassen und eintragen!

Sonst erlischt die ABE und somit die Betriebserlaubnis.

Gruß Werner
 
Wenn die Kombination unter deinem Motor drin steht, darst du sie fahren - ohne das du zum TÜV mußt.

Und nochmal - die Zusätze sind rechtlich nicht mehr relevant (Genau wie ne Reifenherstellerangabe im Fahrzeugschein)
 
Wenn die Kombination unter deinem Motor drin steht, darst du sie fahren - ohne das du zum TÜV mußt.

Und nochmal - die Zusätze sind rechtlich nicht mehr relevant (Genau wie ne Reifenherstellerangabe im Fahrzeugschein)

Hallo Protheus.

Rechtlich nicht mehr relevant mit Datum vom 30.10.2010?

Das mit den Reifenhersteller ist mir auch bekannt.

Gruß Werner
 
Ja weil Opel die "Einschränkung" immer noch reinschreibt (zur eigenen Sicherheit - hatte ich oben erleutert).
 
Hallo zusammen,


vielen Dank für eure Anmerkungen. Habe jetzt die Reifenkombi vom TÜV abnehmen lassen und eintragen lassen, allerdings ganz wichtig, ohne Schneeketten!

Meiner Meinung nach ist es immer ratsam bei allen Unstimmigkeiten das Zeug abnehmen zu lassen und eintragen zu lassen. Man erspart sich ne Menge Ärger!

Nochmals vielen Dank!
 
Hallo zusammen,


vielen Dank für eure Anmerkungen. Habe jetzt die Reifenkombi vom TÜV abnehmen lassen und eintragen lassen, allerdings ganz wichtig, ohne Schneeketten!

Meiner Meinung nach ist es immer ratsam bei allen Unstimmigkeiten das Zeug abnehmen zu lassen und eintragen zu lassen. Man erspart sich ne Menge Ärger!

Nochmals vielen Dank!

Hallo elchi78.

Was mich interessiert ist folgendes.

Hättest du auch die Reifen ohne Abnahme fahren dürfen und was stand in den Unterlagen beim TÜV, DEKRA etc.

So bist du zumindest Versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.

Was hat denn die Eintragung gekostet?

Gruß Werner
 

Neueste Themen

Zurück
Oben Unten