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Scheinwerfer mit LED Leiste als TFL

In dem ich mir echte TFL kaufe. Das was du da gekauft hast sind Standlicher in TFL Design. Steht doch groß in der Beschreibung. Die haben auch gar keine Zulassung für TFL.
 
da es nicht verboten ist am tag mit standlicht zu fahren, einfach auf standlicht schalten und gut ist .
in länder mit tfl pflicht wird aber ein problem geben da wie schon erwähnt kein tfl zulassung
 
Warum dann die Frage nach eine nicht legalen Schaltung???
 
Jetzt erkläre mir mal wieso das illegal sein soll wenn ich die LED Leiste umklemme als TFL. Ist doch nichts anderes als wenn ich dauerhaft mit "Standlicht" fahre. Aber gut muss man nicht verstehen. Tut mir leid. Macht das Thema dicht sonst artet das wohl aus.
 
Jetzt erkläre mir mal wieso das illegal sein soll wenn ich die LED Leiste umklemme als TFL. Ist doch nichts anderes als wenn ich dauerhaft mit "Standlicht" fahre. Aber gut muss man nicht verstehen. Tut mir leid. Macht das Thema dicht sonst artet das wohl aus.

Ganz einfach, die Scheinwerfer wie du sie gekauft hast sind nicht als echtes TFL deklariert (R87 Zulassung muß draufstehen) wenn du jetzt ein LED Standlicht (das "zufällig, designtechnisch" die Optik der TFL-Leiste eines Premiumherstellers hat) "umklemmst" zum TFL ist dies nicht StVZO konform - also illegal.
 
da es nicht verboten ist am tag mit standlicht zu fahren...

Junge junge, wenn ich so was lese..... :doof:

STVZO

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
 
Das Fahren mit Standlicht bei Tageslicht ist demnach nicht verboten, scheint aber innerhalb einer Grauzone zu liegen. Auf dieses Urteil eines Amtsgerichtes würde ich mich aber nicht verlassen, anders siehts aus wen ein OLG solch ein Urteil fällt.

Ich ziehe mein :doof: dann zurück ;)
 
So „schick” die oben gekauften Scheinwerfer auch aussehen mögen (eine TFL-Umrüstung ist zwar legal nicht möglich, aber durch den in Beitrag #12 genannten Gerichtsentscheid auch nicht notwendig)...

... mir würde die recht schwache Lichtausbeute des eigentlichen Abblendlichts viel mehr Sorgen bereiten. Viel vielerorts zu lesen ist, soll die Lichtleistung auf der Straße schon stark abfallen.
 
Genau das ist das Problem. H1 anstatt H4 merkt man schon. Weiterhin ist das Problem mit der LWR glaub ich auch noch da. Wenn man zu weit hoch dreht springt das Plastik raus und verhakt sich oder bricht. Als reines TFL sind die nicht zugelassen und auch gar nicht brauchbar. Relevant ist das aber wohl nur im Ausland wo TFL gefordert ist. Denn die LED sind viel zu schwach um gesehen zu werden. Das sind angedeutete Lichter in der Nacht, nicht mehr. Ich habe diese Dinger im letzten Wagen verbaut und werde es nicht nochmal tun. Denn Das Plastik ist nicht wirklich kratzfest und die Dichtigkeit ist auch nicht so berauschend. Das ist rein für die Optik, einen wirklichen Nutzen erzielt man damit nicht. Wenn man es umbaut, kann man es tun. Der Betrieb ist in Deutschland sicher nicht verboten weil er gar nicht wirklich auffällt. Im Ausland, wo es gefordert ist, können deshalb sicher Strafen anfallen.
 
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